Green Deal mit ersten Gesetzesentwürfen
Die im Juni veröffentlichten Gesetzesvorschläge sind:
CO2-Grenzausgleich (neu)
Der sogenannte Carbon Border Adjustment Mechanism soll sich an der zugrundeliegenden CO2-Bepreisung des EU-Emissionshandels (ETS) orientieren oder anhand des CO2-Gehalts erfolgen. Es könnte eine CO2-Steuer auf ausgewählte heimische und ausländische Güter erhoben werden, eine Steuer auf Importe oder aber auch die Ausweitung des ETS auf Importe stattfinden.
Reduzierung der Methanemissionen im Energiesektor (neu)
Eine bereits existierende Methanstrategie trägt dafür Sorge, dass der klimaschädliche Methanausstoß verringert werden soll. Das neue Gesetz soll nun Vorschriften zur obligatorischen Messung aller energiebezogenen Methanemissionen sowie die Berichterstattung darüber beinhalten. Außerdem soll in diesem Gesetz eine Verpflichtung zur Reparatur von Lecks in der gesamten fossilen Gasinfrastruktur verankert werden.
Europäischer Emissionshandel
Der ETS wurde zuletzt 2018 reformiert und orientierte sich noch am alten Reduktionsziel von 40 Prozent bis 2030. Die jährliche Senkung der Zertifikate belief sich somit auf 2,2 Prozent. Mit der Erhöhung der Emissionssenkung auf 55 Prozent bis 2030 muss nun auch der ETS angepasst werden. Die Organisation Carbon Market Watch errechnet hierfür eine Senkung von rund 4,2 Prozent der jährlichen Zertifikate. Außerdem könnten künftig zusätzlich die Emissionen aus Schifffahrt und dem außereuropäischen Flugverkehr berücksichtigt werden.
Klimaschutzverordnung
Auch bekannt als Lastenteilung, legt diese Verordnung fest, wie die EU-Mitgliedstaaten die Emissionen im Bereich Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft reduzieren müssen. Verteilt wird die Last anhand eines Schlüssels, der auf dem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf basiert. Dieser Schlüssel muss nun neu verteilt werden.
Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Diese Richtlinie legt den Anteil der Erneuerbaren am Energieverbrauch fest. Bisher ist hier ein Anstieg des Erneuerbaren Energieverbrauchs von 32 Prozent bis 2030 vorgesehen. Aufgrund der neuen Zielsetzung von 55 Prozent Emissionssenkung bis 2030 müsste der Anstieg nun auf 38 bis 40 Prozent ausgebaut werden.
Energieeffizienzrichtlinie
In dieser Richtlinie wird die Reduzierung des Energieverbrauchs vorgeschrieben. Bisher beläuft sich diese auf 32,5 Prozent bis 2030. Mit dem neuen Ziel sind nun 36 bis 39 Prozent notwendig.
Verordnung zum Landsektor
Auch die Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft soll angepasst werden, um das Klimaziel der EU zu erreichen. Die Funktion der Senken soll geschützt werden und die Berechnung ihrer Leistungen transparent und nachvollziehbar auf der Grundlage von Vorgaben des Weltklimarates erfolgen.
Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Antriebe
Diese Richtlinie befasst sich vor allem mit synthetischen Brennstoffen und dem Ladenetz für die Elektromobilität. Bestehende Schwachpunkte sollen mit der Novelle ausgemerzt werden.
Verordnung über CO2-Emissionen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
Diese Novelle befasst sich ausschlaggebend mit der CO2-Minderung bei Verbrenner-Motoren.
Im vierten Quartal dieses Jahres folgen noch die Novelle der Gebäudeeffizienzrichtlinie und die Revision des dritten Energiepakets für Gasmärkte. Verhandelt werden die kommenden Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission anschließend vom europäischen Parlament und dem Ministerrat.
Über den Ausgang sowie weitere Gesetzesanpassungen rund um den Green Deal halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.