Neues Emissionshandelsgesetz lässt Gaspreise deutlich steigen
Dies war bereits Ende 2019 mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) als Teil des Klimapakets der Bundesregierung beschlossen worden. Nun hat der Deutsche Bundestag am 8. Oktober 2020 einer Änderung des BEHG zugestimmt, die eine deutliche Erhöhung der CO2-Bepreisung mit sich bringt: Demnach steigt diese von ursprünglich 10€/t CO2 auf 25€/t CO2. Die konkreten Folgen dieser politischen Weichenstellung für die Wirtschaft lassen sich bereits jetzt an der Entwicklung der Erdgaspreise ablesen. Diese sind laut dem halbjährlich erscheinenden Erdgaspreisvergleich des VEA in den vergangenen sechs Monaten für Industriekunden um 19,3 Prozent angestiegen. Dies entspricht einem aktuellen Durchschnittspreis von 2,29 Ct/kWh. Obwohl noch andere Faktoren wie steigende Großhandelspreise und Netzentgelte für diesen Aufwärtstrend verantwortlich sind, sind die Preiserhöhungen wesentlich den Bestimmungen des neuen BEHG geschuldet. Da die CO2-Preise und somit auch die Erdgaspreise im Sinne des BEHG künftig weiter steigen werden, wird besonders die Einsparung von CO2-Emissionen neben ihrer ohnehin zentralen Rolle beim Klimaschutz auch eine wichtigere Rolle beim Thema Kosteneinsparung für die Unternehmen spielen.
Beratungen zum Thema CO2-Einsparung sind ein fester Bestandteil der VEA-Klimainitiative. So können Mitglieder mithilfe der professionellen Beratung nicht nur ihren individuellen Beitrag zum Schutz des Klimas leisten, sondern gleichzeitig auch Kosten einsparen.