Transformationspläne (früher Transformationskonzepte)
Mit einem Transformationsplan (früher Transformationskonzepte) gelangen Sie noch schneller zur Klimaneutralität. Die Kosten für fossile Brennstoffe steigen dank höherer Besteuerung kontinuierlich, auch Marktveränderungen wirken auf die Preise ein – je weniger Kunden noch fossile Brennstoffe beziehen, desto teurer wird es. Aktuell mögen strombasierte Technologien noch teurer sein, doch das ändert sich in Zukunft und anschließend profitieren diejenigen, die dort bereits einen Fuß in der Tür haben.
Ziel von Transformationsplänen
Mit unserer breiten Expertise sowohl im Klima- und Nachhaltigkeitsmanagement als auch im Bereich der technischen Energieberatung wollen wir unsere Mitglieder aktiv bei der Entwicklung ihres Transformationsplanes unterstützen – als ein zentraler Ansprechpartner, der Ihnen alles aus einer Hand liefert.
Gehen Sie voran und ergreifen gemeinsam mit uns die Möglichkeit, Ihren Weg zur Klimaneutralität wirtschaftlich zu gestalten.
Ablauf eines Transformationsplans
Folgende Inhalte werden gefördert und entsprechen dem Ablaufplan bei der Ausarbeitung Ihres Transformationsplanes:
- Darstellung des IST-Zustands der Treibhausgas (THG)-Emissionen beziehungsweise der THG-Bilanz innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen (nach GHG-Protokoll oder DIN 14064-1),
- Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045,
- Formulierung eines längerfristigen (max. zehn Jahre nach Antragstellung) und konkreten THG-Ziels (SOLL-Zustand) für den/die betrachteten Standort(e): die Reduzierung der Scope 1&2-Emissionen um mindestens 40 Prozent,
- Ausarbeitung eines Maßnahmenkonzepts und Zeitplans zur Transformation von IST- zu SOLL-Zustand,
- Zusammenfassung aller Ergebnisse in einem Transformationsplan und Verankerung in der Unternehmensstruktur.
Besonderheiten
Energieeffizienz und regenerative Energien sind die Fokusthemen bei der Ausarbeitung des Maßnahmenplans. Die Marschrichtung lautet: weg von den fossilen Brennstoffen. Kompensation, Auslandsverlagerung sowie Lock-In-Effekte können nicht auf die Einsparziele angerechnet werden. Des Weiteren müssen weitere Punkte beachtet werden:
- THG-Bilanzierung im Jahr der Antragsstellung oder maximal zwei Jahre davor (THG-Bilanz darf schon vorliegen, eine Aktualisierung wird gefördert),
- Scope 1 und 2 sind Pflicht, Scope 3 ist freiwillig,
- Emissionsquellen und eingesetzte Energieträger müssen Anlagen und Prozessen direkt zugeordnet werden (mindestens 80 Prozent),
- Einbezug aller Kyoto-Gase sowie von VOC (volatile organic compounds)
- Der Bezug von Grünstrom kann auf das 40-Prozent-Ziels angerechnet werden (auch wenn er aktuell schon bezogen wird)
- Die Ausarbeitung darf max. zwölf Monate in Anspruch nehmen – eine Verlängerung kann in begründeten Fällen beantragt werden
Unterstützung durch den VEA
Das Ausarbeiten Ihres Transformationsplans ist ganz individuell – gern besprechen wir mit Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch die Einzelheiten und unterbreiten Ihnen im Nachgang ein maßgeschneidertes Beratungsangebot.
Ihre Ansprechpartner
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gern.
Laura Onken
Projektleiterin Nachhaltigkeit
Telefon +49 511 9848-257
Sebastian Heine
Abteilungsleiter Managementsysteme
Telefon +49 511 9848-172