Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitsberichterstattung
CSRD, Nachhaltigkeitsberichterstattung, DNK, GRI, ecovadis… sind nur einige Abkürzungen und Begriffe aus dem Nachhaltigkeitsmanagement. Hier den Überblick zu behalten, ist anspruchsvoll bis zeitintensiv. Handlungsnotwendigkeiten aus Gesetzesinitiativen erkennen und umsetzen oder die jährliche Nachhaltigkeitsberichterstattung übernehmen – beides sind Aufgaben, die Sie als Unternehmen nur in Zusammenarbeit mit qualifiziertem Fachpersonal erfüllen können oder aber viel Zeit investieren müssen. Zusätzlich steigen die Anforderungen an das Thema stetig und Kundenanfragen häufen sich. Unsere Lösung: Wir bieten Ihnen verschiedene Beratungsmodule an und unterstützen Sie auf diese Weise bedarfsgerecht und individuell, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können.
Ziele des Nachhaltigkeitsmanagements und der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Als zuverlässiger Partner begleiten wir Sie beim Etablieren Ihres Nachhaltigkeitsmanagementsystems. Wir behalten alle Trends für Sie im Blick und bieten Ihnen einen größeren Wissensgewinn, als Ihnen eine einzelne Fachkraft in Ihrem Unternehmen bieten könnte. Dies hängt damit zusammen, dass jedes unserer Teammitglieder mehrere Unternehmen in Sachen Nachhaltigkeit unterstützt.
Ihre Beratung erfolgt individuell und bedarfsorientiert – wir stehen Ihnen als stetiger Ansprechpartner für Fragen rund um Klimaneutralität und Nachhaltigkeitsmanagement jederzeit gern zur Verfügung.
Ablauf des Nachhaltigkeitsmanagements
Sind Sie bereits stark in das Nachhaltigkeitsmanagement involviert oder betreten Sie Neuland? Je nach aktuellem Wissensstand bieten wir verschiedene Optionen an, um Sie genau dort abzuholen, wo Sie sich gerade befinden.
Grundlagen des Nachhaltigkeitsmanagements
Unsere Grundlagenschulung bietet Ihnen einen Einstieg in das Nachhaltigkeitsmanagement. Das Ziel dieser eintägigen Schulung ist es, den Teilnehmern Grundlagenwissen zum Nachhaltigkeitsmanagement zu vermitteln. Neben dem Aufbau und den Methoden des Nachhaltigkeitsmanagements (u.a. Wesentlichkeitsanalyse) werden verschiedene Standards vorgestellt (u.a. Deutscher Nachhaltigkeitskodex – DNK & Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD). Auf Wunsch kann der Fokus nur auf einen Standard gelegt werden.
Fokus auf die kommende CSRD-Berichtspflicht
Die auf EU Ebene beschlossene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen ab dem 01. Januar 2024 zu einer umfangreichen Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche ähnlich zur Finanzberichterstattung extern geprüft wird und als eigenständiger Teil dem eigenen Lagebericht beigefügt werden muss. Im Vergleich zu früheren Nachhaltigkeitsberichterstattungen nach CSR-RUG werden die inhaltlichen Themenfelder Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ausgeweitet und es müssen vorgeschriebene Berichtsstandards gemäß European Sustainability Reporting Standards (ESRS) eingehalten werden.
Nachhaltigkeitsberichterstattung – der Anwendungsbereich der CSRD wird zukünftig suksessive ausgeweitet:
- Ab 01. Januar 2024 alle kapitalmarktorientierten „großen“ Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden (bereits berichtspflichtig nach CSR-RUG),
- Ab 01. Januar 2025 alle anderen bilanzrechtlich „großen“ Unternehmen,
- Ab 01. Januar 2026 alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittelständischen Unternehmen
Ein Unternehmen gilt bilanzrechtlich als „groß“, wenn mindestens für die letzten zwei Bilanzjahre zwei der drei folgenden Grenzwerte überschritten wurden:
- Umsatz des Unternehmens > 50 Mio. Euro,
- Bilanzsumme des Unternehmens > 25 Mio. Euro,
- Arbeitnehmer des Unternehmens > 250
Weiterhin sind Drittstaatenunternehmen mit 150 Mio Euro Umsatz in der EU, deren Tochterunternehmen die die vorstehenden Größenkriterien erfüllen oder deren Zweigniederlassungen, die mehr als 40 Mio Euro Umsatz erreichen, betroffen.
Was bedeutet das für Nicht-KMU?
Konkret bedeutet dies für Nicht-KMU, die aktuell noch nicht berichtspflichtig sind: Ab dem 01. Januar 2025 müssen die Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen, der Angaben zu den Umweltzielen der EU, gesellschaftlichen Aspekten und Governance-Aspekten beinhalten muss. Der Bericht muss innerhalb des ersten Quartals 2026 eingereicht werden. Konkret bedeutet dies also, dass die betroffenen Unternehmen ab dem 01. Januar 2025 mit der Datenverfolgung und -aufnahme für eben dieses Kalenderjahr starten sollten. An diesem Punkt setzen unsere Unterstützungsoptionen zur Wesentlichkeits- sowie GAP-Analyse an.
Den Einstieg in die CSRD bildet eine Kombination aus Workshop und Schulung zur Wesentlichkeitsanalyse und Nachhaltigkeitsstrategie. Das Ziel dieser Dienstleistung ist es, die Grundlagen der CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erarbeiten. Hierbei wird vor allem auf die Inhalte des ESRS 2 – Allgemeine Offenlegungspflichten (doppelte Wesentlichkeit, Ableitung von Nachhaltigkeitszielen) eingegangen. Die Erkenntnisse, die Sie während des Workshops erlangen, befähigen Sie dazu, eine Wesentlichkeitsanalyse als Grundlage Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung durchführen zu können.
Sobald Sie eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt haben, können Sie die für Ihr Unternehmen relevanten Offenlegungsanforderungen definieren. Aufbauend auf diesen identifizierten Offenlegungsanforderungen bieten wir die Durchführung einer GAP-Analyse an. Das Ziel dieser Dienstleistung ist es, offene Handlungsfelder (sogenannte GAPs) zu identifizieren, in denen noch Dokumente und Prozesse erarbeitet und etabliert werden müssen, um eine Berichterstattung gemäß der ESRS-Berichtsstandards zu gewährleisten.
Unterstützung bei der Umsetzung Ihres Nachhaltigkeitsmanagementsystems
Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung Ihres Nachhaltigkeitsmanagementsystems? Dann begleiten und unterstützen wir Sie gern bei konkreten Fragestellungen unter anderem durch die Stellung von externen Nachhaltigkeitsbeauftragten, Neuerstellung und Aktualisierung von Dokumenten, Unterstützung bei externen Anfragen, z.B. ecovadis oder Formulierung von Berichtsinhalten je nach Berichtsstandard.
Unterstützung durch den VEA beim Nachhaltigkeitsmanagement und der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Gehen Sie mit uns proaktiv voran und bereiten sich zeitnah auf die kommende Berichtspflichten und wachsende Anforderungen vor. Sprechen Sie uns an, wir besprechen gern mit Ihnen Ihre individuelle Betreuung und unterbreiten Ihnen ein Angebot.
Ihre Ansprechpartner
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gern.
Laura Onken
Projektleiterin Nachhaltigkeit
Telefon +49 511 9848-257