Förderauftakt 2021: Elektromobilität und energieeffiziente Gebäude im Fokus
Wie bereits im Dezember angekündigt, startet die Förderung von Elektrofahrzeugen und der notwendigen Ladeinfrastruktur in eine neue Runde. Im ersten Schritt werden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert. Die Einreichungsfrist hierfür endet bereits in wenigen Tagen am 15. Februar 2021.
Förderung für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur
Dennoch sollte der zweite Förderaufruf für mittelständische Unternehmen ohnehin interessanter sein, sofern sie beabsichtigen, die eigene Fahrzeugflotte auf Elektroantrieb umzustellen und die dazugehörige Ladeinfrastruktur zu installieren.
Mit durchschnittlich 40 Prozent können Sie sich Ihre neuen Elektrofahrzeuge fördern lassen, die hauptsächlich der Personenförderung dienen sollten – detaillierte Infos zu den geförderten Fahrzeugklassen und weiteren Anforderungen finden Sie beim Projektträger Jülich.
Bis zum 31. März 2021 können Sie Anträge bei dem Projektträger Jülich einreichen. Bitte achten Sie hier darauf, dass die Anträge sowohl online als auch postalisch eingereicht werden müssen. Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen außerdem die kostenlose Teilnahme am NOW-Online-Seminar, in dem die Förderrichtlinie ausführlich vorgestellt und offene Fragen beantwortet werden.
Ladeinfrastruktur ist im Rahmen dieses Förderprogramms nur in Kombination mit der Umstellung der Fahrzeugflotte förderfähig. Eine alleinige Förderung ist in diesem Förderprogramm nicht vorgesehen, ein weiteres Förderprogramm hierfür ist für das Frühjahr geplant. Unsere Empfehlung: Warten Sie mit der Anschaffung Ihrer Ladeinfrastruktur noch einige Wochen.
Hinweis: Unternehmen aus Niedersachsen müssen nicht warten, sondern können sich über eine Förderung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr freuen – der erste Förderaufruf endet ebenfalls am 31. März 2021.
Nutzfahrzeuge ebenfalls in der Förderung
Auch die Erneuerung von Nutzfahrzeugen wird gefördert. Im Falle der Verschrottung eines für gewerbliche Zwecke genutzten Bestandsfahrzeugs der Schadstoffklasse Euro V und schlechter und Anschaffung eines Neufahrzeugs mit Elektro- und Wasserstoffantrieb oder der Schadstoffklasse Euro VI können Sie vom Bundesamt für Güterverkehr eine Förderung von bis zu 15.000 Euro pro Fahrzeug erhalten. Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Förderung für Gebäude
Auch wenn das Thema Elektromobilität in aller Munde ist, sollten Sie nicht Ihre Gebäude vernachlässigen. Mit der neu aufgelegten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie sich sämtliche Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagen- und der Heizungstechnik sowie dazugehörige Beratungsleistungen um durchschnittlich 20 Prozent fördern lassen. Seit längerer Zeit schließt diese Förderung unter anderem auch die Erneuerung der Beleuchtung mit ein. Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Losgelöst von der geförderten Beratung im Rahmen der BEG bietet das BAFA seit Kurzem zudem noch ein weiteres Förderprogramm an, in dem Energieaudits nach DIN EN 16247 und DIN V 18599 für Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt werden.
Diese und weitere Förderprogramme finden Sie in unserer Fördermitteldatenbank. Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne. Für weitere Unterstützung und eine kostenlose Erstberatung empfehlen wir Ihnen unseren Fördermittelcheck.