Bundesverwaltungsgericht appelliert an Bundesregierung – Tagesspiegel Background berichtet über verfehlte Ziele beim Klimaschutzprogramm
Das Klimaschutzprogramm von 2023 verfehlt die gesetzlichen Ziele für 2030. Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt ein Urteil gefällt. Der Tagesspiegel Background (TB) hat nun darüber berichtet. Die Emissionslücke ist mit 200 Millionen Tonnen CO2 achtmal größer als bisher angenommen. Das Gericht appelliert zu entschlossenerem Handeln, da ansonsten später drastische Einschnitte drohen.
Bis zum 25. März muss die Bundesregierung ihr nächstes Klimaschutzprogramm vorlegen. Mit seiner aktuellen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht sie dabei zu mehr Ehrgeiz verpflichtet, denn das der Klage zugrunde liegende Klimaschutzprogramm von 2023 sei ungenügend, um das Klimaziel für 2030 zu erreichen, urteilte der Senat in Leipzig.
Prozessanlass war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Basis des Klimaschutzgesetzes (KSG). Nach diesem muss die Bundesregierung zweierlei Ziele erreichen: die Minderungsziele für die Jahre 2030, 2040 und 2045 (Nettonull) sowie die Jahresemissionsgesamtmengen, also eine Art Budget kumulierter Emissionen über die Jahre hinweg. Das Umweltbundesamt (UBA) stellt hierzu jährlich eine Prognose auf, um auf Basis der aktuellen politischen Maßnahmen abzuschätzen, ob die zukünftigen Ziele erreicht werden. Diese Prognose ist im Klimaschutzgesetz verankert. Weitere Details erfahren Sie im oberhalb verlinkten TB-Beitrag.
Textquelle: Verlag Der Tagesspiegel GmbH
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