Jetzt Förderungen für Dekarbonisierungs- und Effizienz-Projekte sichern – Projektskizzen bis zum 30. November einreichen
Für die Dekarbonisierung unserer Wirtschaft hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht.
Über den Start des Förderaufrufes haben wir berichtet. In der neuen Förderrichtlinie gibt es zwei Module mit dem Ziel, 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2045 einzusparen. Im Modul 1 sind Dekarbonisierungsvorhaben mit bis zu 200 Millionen Euro förderfähig. Im Modul 2 sind CCS/CCU- Vorhaben förderfähig, das heißt Investitionsvorhaben mit bis zu 30 Millionen Euro und industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.
Mit der neuen BIK-Förderung unterstützt der Gesetzgeber zukünftig vor allem den Mittelstand in Bezug zu seinen Investitions- oder Innovationsprojekten. Die Förderung adressiert Projekte zur Dekarbonisierung, beispielsweise mittels Elektrifizieren oder dem Umstellen auf erneuerbaren Wasserstoff sowie Vorhaben zum Abscheiden, Speichern und Nutzen von CO₂ (CCU und CCS). Die spezifischen Förderbedingungen legt der Gesetzgeber in der Förderrichtlinie und den Förderaufrufen fest. Generell berechtigt der Gesetzgeber Unternehmen aller Größen und Branchen in Deutschland Anträge zu stellen. Die Förderrichtlinie bevorzugt Unternehmen der Chemischen Grundstoffindustrie, Stahl- und Gießereiindustrie, Glas- und Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie sowie der Zement- und Kalkindustrie. Modul 2 erweitert die Antragsberechtigung zudem auf Unternehmen der thermischen Abfallbehandlung.
Ein maßgebliches Förderkriterium besteht darin, dass Sie für Ihr Unternehmen die direkten Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent gegenüber der Situation vor Antragstellung senken.
Zwei unterschiedliche Institutionen betreuen die beiden Module
Im Modul 1 sind Dekarbonisierungsvorhaben mit bis zu 200 Millionen Euro förderfähig. Die Projektträgerschaft übernimmt für Modul 1 das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI). Für das Modul 2 beauftragt der Gesetzgeber den Projektträger Jülich – PtJ. In beiden Modulen können Unternehmen bis zum Samstag,30. November, Projektskizzen einreichen.
Im LogIn-Bereich „Fördermitteldatenbank“ unserer Internetseite der VEA-Initiative „Klimafreundlicher Mittelstand“ finden Sie weitere Details zur Förderung.
Das in der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH verortete KEI bietet am Mittwoch, 25. September, einen Workshop an. Details erfahren Sie im Netz.
Die Förderrichtlinie soll eine Vielzahl von Projekten fördern. Das macht sie komplex und interdisziplinär. Deshalb empfohlen wir, bereits in der Skizzenphase sich eng mit den Projektträgern abzustimmen.
Der Blumenstrauß an Förderungen ist vielfältig. Kommen Sie auf Ihre VEA-Beraterin oder Ihren VEA-Berater zu, um mehr über möglich staatliche Förderungen für Ihr Unternehmen zu erfahren.