Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele
Die Klage der DUH vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg strebt an, die Bundesregierung dazu zu verpflichten, ein effizientes Programm aufzulegen, mit dem die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. Denn die aktuellen Maßnahmen greifen aus Sicht des Verbandes nicht weit genug, um die Höchstmengen klimaschädlicher Treibhausgase in den jeweiligen Bereichen einzuhalten.
Die Klage wurde im Vorfeld zur Veröffentlichung der neuen Klimaschutzdaten eingereicht, da die DUH befürchtet, dass die Ergebnisse durch die anhaltende Corona-Pandemie verzerrt würden. In der Tat konnten die aktuellen Ziele nur aufgrund der Coronaeffekte eingehalten werden. So sinken die Gesamtemissionen gegenüber dem Vorjahr um 8,7 Prozent auf 739 Millionen Tonnen. Dabei konnten coronabedingt vor allem die Sektoren Industrie und Verkehr einen Großteil zur Zielerreichung beitragen. Der Gebäudesektor hingegen verpasste das vorgegebene Ziel. Somit muss Bauminister Horst Seehofer binnen drei Monaten Sofortmaßnahmen ausarbeiten und vorlegen, die dem verpassten Ziel entgegenwirken.
Die jetzt eingereichte Klage reiht sich ein in andere Klagen der DUH, mit der sie – eigenen Angaben zufolge – den Klimaschutz schneller und effektiver vorantreiben wolle. Im Rahmen der Klimainitiative werden wir das weitere Geschehen, kommende Urteile und die draus erwachsenden Konsequenzen verfolgen und Sie natürlich auf dem Laufenden halten.