Mit einem Transformationskonzept gelangen sie noch schneller zur Klimaneutralität
Die Kosten für fossile Brennstoffe steigen dank höherer Besteuerung kontinuierlich, auch Marktveränderungen wirken auf die Preise ein – je weniger Kunden noch fossile Brennstoffe beziehen, desto teurer wird es. Aktuell mögen strombasierte Technologien noch teurer sein, doch das ändert sich in Zukunft und anschließend profitieren diejenigen, die dort bereits einen Fuß in der Tür haben. Wer sich also spät auf den Weg macht, für den wird es teuer und der könnte auch Probleme mit der Stromversorgung bekommen.
Daran anknüpfend ist es weiterhin für Sie unabdingbar, die kommende Nachhaltigkeitsberichtspflicht gemäß Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD) zu berücksichtigen, die alle großen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 betrifft: Spätestens dann kommen Unternehmen um die Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) und einen Minderungsplan nicht mehr herum. Hier setzt ein Transformationskonzept an. Die mittels dieses Konzeptes identifizierten Maßnahmen können in Ihre Nachhaltigkeitsstrategie oder Ihr -konzept einfließen. Sie tragen auf diese Weise Inhalte zusammen, die Sie für Ihre verpflichtende Berichtserstellung nach CSRD benötigen und erhalten zudem eine staatliche Förderung – die Sie ohne ein Transformationskonzept nicht bekämen.
„Zitat: Um Einstein zu zitieren `Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.` – das bedeutet für Unternehmen, Abstand von fossilen Brennstoffen zu nehmen, egal, wie effizient die Technologie sein mag. Denn: die Preise schnellen nach oben, das Bewusstsein für Klimaschutz wächst und Klimaneutralität sowie Nachhaltigkeit sind schon jetzt immer öfter als Kundenanforderungen zu vernehmen. Die geforderte Klimaneutralität und fossile Brennstoffe schließen sich gegenseitig aus. Wer sich jetzt nicht auf den Weg macht, bleibt auf der Strecke“, ahnt Laura Onken, Projektleiterin Nachhaltigkeit beim VEA und fügt an: „Alternative: Business as usual funktioniert in der heutigen Zeit nicht mehr. Die Bundesregierung gibt ganz klar vor, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral sein will. Das schließt alle Unternehmen mit ein. Diejenigen, die bis 2044 Scheuklappen tragen, werden dieses Ziel nicht erreichen und höchstwahrscheinlich schon in den nächsten Jahren die Folgen ihres Nichthandels zu spüren bekommen. Und dies unter anderem dank immer weiter steigender Preise für fossile Brennstoffe und durch die Verdrängung vom Markt durch klimafreundlichere Alternativen.“
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert das Erstellen von Transformationskonzepten mit bis zu 80.000,- Euro je Konzept. Die Förderung für die Transformationskonzepterstellung erfolgt auf Basis von Artikel 49 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) „Erstellung von Umweltstudien“. Die Förderquote beträgt 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten beziehungsweise 60 Prozent für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU). Das Fördern von Transformationskonzepten zielt darauf ab, Unternehmen beim Planen und Umsetzen der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Wichtig zu wissen: Das Transformationskonzept müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erstellt und eingereicht haben. In begründeten Fällen können Sie um zwölf Monate verlängern.
Folgende Anforderungen sind an Transformationskonzepte gebunden
- Darstellung des IST-Zustands der Treibhausgas (THG) -Emissionen beziehungsweise der THG-Bilanz Ihres Unternehmens innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen
- Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045
- Ein längerfristiges (maximal zehn Jahre nach Antragstellung) und konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand) für den/die betrachteten Standort(e)
- Mindestziel: Reduktion der Scope 1- und Scope 2-Emissionen um 40 Prozent innerhalb von zehn Jahren nach Antragsstellung
- Maßnahmenplan für die Zielerreichung beziehungsweise die Transformation von IST- zu SOLL-Zustand
- Einsparkonzept(e) für mindestens ein Vorhaben der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ (EEW) Modul 4
- Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur
Zum sogenannten Scope 1 gehört die Berücksichtigung der stationären und mobilen Verbrennung aber auch Prozessemissionen und Kältemittelverluste. Unter Scope 2 fallen Strom und neben Fernwärme auch Wärme, Kälte und Dampf. Darüber hinaus gibt es noch Scope 3. Dies ist freiwillig und dazu zählen unter Rohstoffe und deren Anlieferung, beauftragte Dienstleistungen, Abfall, Produktweiterverarbeitung oder Produktnutzung. Übrigens: Bei Bedarf unterstützen wir Sie gern bei der Antragsstellung und der Kommunikation mit dem BAFA. Die wichtigsten Informationen haben wir in unserem Merkblatt noch einmal für Sie zusammengefasst. Warten Sie nicht weiter ab, packen Sie diese Gelegenheit am Schopf und sprechen Sie mit Ihrer VEA-Beraterin oder Ihrem VEA-Berater. Wir unterstützen Sie gern.