Fördermittelupdate: Stromspeicher, Lastenräder und zinsgünstige Darlehen
Wir freuen uns, Ihnen mit diesem Update wieder spannende Einblicke in die aktuellen Entwicklungen der Förderlandschaft geben zu können. Die vielfältigen Möglichkeiten zur Unterstützung eröffnen Ihrem Unternehmen gute Chancen, Projekte umzusetzen. Viel Freude beim Entdecken der aktuellen Fördermöglichkeiten!
BMWK setzt Förderung gewerblicher Lastenräder fort: Die Anschaffung von gewerblich genutzten E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern wird mit der neuen E-Lastenfahrrad-Förderrichtlinie weiterhin finanziell unterstützt. Durch die Anhebung der Höchstfördersumme auf 3.500 Euro pro Rad werden nun größere E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger besser gefördert. Die Förderquote beträgt weiterhin 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Land Schleswig-Holstein hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Stromspeichern veröffentlicht. Diese Förderung richtet sich an Unternehmen, die in nachhaltige und effiziente Energiespeicherung investieren möchten. Gefördert werden Investitionen in dezentrale Stromspeicher. Dabei muss es sich um kombinierte Vorhaben für erneuerbare Energien und Speicherung (nach dem Zähler) handeln, bei denen der Stromspeicher an eine bestehende Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie angeschlossen wird. Der Stromspeicher muss mindestens 75 % seiner jährlichen Energie aus der direkt angeschlossenen Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie beziehen. Detaillierte Informationen zur Richtlinie, den Antragsunterlagen und dem Verfahren finden Sie auf der Webseite der WTSH.
Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zinsgünstigen Darlehen Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgas-Emissionen. Förderfähig sind hier z.B. Photovoltaikanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine EEG-Förderung beansprucht wird. Aber auch für Energiespeicher und die Umrüstung von Gas-, Wärme- oder Kältenetzen kann die Finanzierung genutzt werden. Die Beantragung des Darlehens ist über Ihre Bank vorzunehmen. Details finden Sie hier.
Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können sich Freiflächen-PV-Anlagen sowie Floating- und Agri-PV-Anlagen, die nicht über das EEG gefördert werden, bezuschussen lassen. Gefördert werden bis zu 20 Prozent der Investitionskosten bei den Freiflächenanlagen und bis zu 25 Prozent bei Floating- und Agri-PV-Anlagen. Ergänzend werden auch Planungs- und Beratungsleistungen mit bis zu 70 Prozent der Ausgaben gefördert. Mehr Infos gibt es hier.