Fördermittelupdate: ein neuer Schub für die Energiewende
Aus „Wärmenetzsysteme 4.0“ wird nun die „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“. Im Rahmen der Neuauflage fördert der Bund großflächig Wärmenetze.
Neben dieser Neuauflage gab es seit unserem letzten Update weitere Änderungen und Neuauflagen, die wir nachfolgend für Sie zusammengefasst haben:
- Anpassung des Umweltbonus:
- Ab 01. Januar 2023: reduzierte Fördersätze, keine Förderung von Plug-In-Hybriden mehr,
- Ab 01. September 2023: voraussichtlich nur noch Förderung von Privatpersonen,
- Ab 01. Januar 2024: Absenkung des maximal förderfähigen Nettolistenpreises auf 45.000,- Euro
- Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ersetzt die Wärmenetzsysteme 4.0: Unternehmen und Einrichtungen mit mehr als 16 Gebäudeeinheiten können Förderungen für beispielsweise Wärmepumpensysteme beantragen.
- SolarPLUS: in Berlin wird mit einem neuen Programm der Ausbau von Photovoltaik gefördert, die Fördersätze liegen bei bis zu 65 Prozent (abhängig von der Unternehmensgröße).
- Richtlinie Ladeinfrastruktur: in Sachsen wird die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladesäulen mit bis zu 60 Prozent bezuschusst.
- Klimapass: in Baden-Württemberg können Sie eine Förderung von bis zu 65 Prozent für die Beratung und Erarbeitung von Klimaanpassungsmaßnahmen erhalten. Das Förderprogramm ist auf KMU begrenzt.
Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, lohnt sich in jedem Fall ein Blick in unsere Fördermitteldatenbank sowie die Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung – denn einige Förderinhalte sind auf den ersten Blick nicht ersichtlich.
Unsere Empfehlung
Neben Förderzuschüssen für Investitionen existieren zahlreiche Fördertöpfe für industrielle Forschungsprojekte. Scheuen Sie sich nicht, auch diese Fördertöpfe in Anspruch zu nehmen – gehen Sie proaktiv voran und profitieren Sie von der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten.