Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) startet Vorverfahren für Klimaschutzverträge
Vorbereitungsverfahren und anschließendes Auktionsverfahren
Das BMWK hat am 6. Juni 2023 die Vergabe der Klimaschutzverträge gestartet. Damit läuft ab sofort das vorbereitende Verfahren, in dem Unternehmen Informationen zu ihren geplanten Projekten einreichen sollen, wenn sie eine Förderung beantragen wollen. Die Teilnahme am Vorverfahren ist Voraussetzung für die Teilnahme am späteren Ausschreibungsverfahren. Die Frist zur Teilnahme am Vorverfahren läuft bis zum 7. August 2023. Die Formulare zur Teilnahme am Vorbereitungsverfahren stellt das BMWK hier zur Verfügung.
Nach Ablauf des Vorbereitungsverfahren wird entschieden, wer zur ersten Auktion zugelassen wird. Das eigentliche Auktionsverfahren soll bis Ende des Jahres folgen. Die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission und die parlamentarische Abstimmung zur Haushaltsfinanzierung stehen noch aus.
Was ist ein Klimaschutzvertrag und für welche Unternehmen kommt das Instrument grundsätzlich in Betracht?
Über einen Klimaschutzvertrag verpflichtet sich der Staat zu Ausgleichszahlungen gegenüber den Unternehmen, die höhere Kosten haben, wenn sie von einer konventionellen Technologie auf eine klimafreundlichere Produktion umstellen. Außerdem sollen Unsicherheiten, wie die Preisentwicklung für Wasserstoff abgesichert werden. Adressaten sind vor allem energieintensive Wirtschaftszweige wie die Grundstoff-, Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie. Aber auch Wirtschaftszweige wie etwa Keramik, Kalk und andere werden unterstützt. Förderfähig sind die Betriebskosten (OPEX) und die Investitionskosten (CAPEX). Die Verträge sollen eine Laufzeit von 15 Jahren haben.
Hauptkriterien für die Teilnahme
Die Voraussetzungen für eine Förderung finden Sie im Entwurf der in der Regierung abgestimmten Förderrichtlinie. Vorausgesetzt wird unter anderem, die Nutzung von 100 Prozent Grünstrom. Wasserstoff muss die Kriterien der EU-Taxonomie erfüllen, also CO₂-arm hergestellt werden. Voraussetzung ist außerdem ein bisheriger Ausstoß von mindestens zehn Kilotonnen CO₂ pro Jahr. Das entspricht ganz ungefähr einem Erdgasverbrauch von etwas mehr als 55 GWh. Dabei können mehrere Antragsberechtigte ein Konsortium bilden, um insgesamt diese Mindestgröße zu erreichen, sofern sie beabsichtigen, gemeinsam ein oder mehrere förderfähige Produkte in Deutschland herzustellen.
Wer erhält den Förderzuschlag?
Das wichtigste Kriterium für den Förderzuschlag sind die CO₂-Vermeidungskosten. Die Unternehmen müssen dafür angeben, welchen Förderbetrag sie konkret benötigen, um mit einer Alternativ-Technologie eine Tonne CO₂ zu vermeiden. Im Auktionsverfahren erhalten dann die Unternehmen einen Förderzuschlag, die dies zu den geringsten Kosten tun. Für Unternehmen, die im Auktionsverfahren einen Zuschlag erhalten, wird ein fester Vertragspreis pro vermiedener Tonne CO₂ ermittelt. Dieser Vertragspreis wird dann an bestimmten Faktoren gemessen, wie zum Beispiel an den Preisen für die Energieträger oder an den Preisen für Emissionszertifikate, also an den CO₂-Preisen. Solange der CO₂-Preis im Emissionshandel geringer ist, als der vertraglich vereinbarte Mindestpreis, bei dem sich die Klimaschutz-Investition lohnt, erhält das Unternehmen vom Staat Zuschüsse. Allerdings: Steigen die CO₂-Preise über den vereinbarten Vertragspreis hinaus, muss umgekehrt das Unternehmen die Differenz an den Staat zahlen. Wann die CO₂-Preise so hoch sind, dass aus der Förderung des Staates eine Zahlungspflicht für Unternehmen wird, ist eine Frage, die von vielen Faktoren abhängt. Schätzungen gehen hier von ungefähr sieben Jahren aus. Gesichert sind aber weder die sieben Jahre, noch der Umstand, dass es überhaupt zu einer Umkehr der Zahlungspflicht kommt.
Weitere Ausschreibungsverfahren und weiterführende Informationen
Nach der ersten Ausschreibung in diesem Jahr, sind ab dem nächsten Jahr, jeweils zwei weitere Ausschreibungen geplant. Die Regeln zur Teilnahme an dem Vorverfahren und an dem anschließenden Auktionsverfahren mögen zunächst eher kompliziert erscheinen. Dafür sollen allerdings die sonst üblichen Dokumentations- und Nachprüfpflichten entfallen, um den Bürokratieaufwand zu minimieren.
Die Förderrichtlinie, ein Muster für einen Klimaschutzvertrag, ein Handbuch samt FAQs und viele weitere Informationen erhalten Sie auf der Informationsseite des BMWK.